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Sohn (30), droht Mutter unzubringen

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Autor Nadja
registriert
#16 | Gesendet: 31 Mai 2009 21:33
Hallo Solaria,

ich weiß, ich meinte damit: Hausbesuch in der Wohnung deiner Freundin, wenn der Sohn zu Hause ist. Klar, er spinnt immer neue Wahngedanken aus und das wird immer heftiger, und er wird ganz bestimmt nicht freiwillig in Behandlung gehen, da er nicht weiß, dass er krank ist. Es sei denn, man würde ihn irgendwie geschickt überreden/ austricksen, aber ob das noch funktioniert ...

Es ist schlecht, dass er solange ohne Behandlung in diesem Zustand bleibt, das kann sich ungünstig auf den späteren Verlauf der Krankheit auswirken.
Wenn bei dem SPD erfahrene Leute sind, müssten die eigentlich wissen, wie man auf einen akuten Psychotiker beruhigend einwirkt und den dazu bringt, in Behandlung zu gehen. Aber euer SPD lässt euch ja bisschen im Stich, was? Haben die nicht einmal gesagt, dass ihr sofort anrufen sollt, wenn ihr ihn zu Hause antrefft? Wahrscheinlich müsst ihr dort Druck machen, dass die was unternehmen. Vielleicht sind die überlastet und denken, wenn es wirklich so schlimm ist, werden die sich schon immer wieder melden (?)

VG Nadja
Autor soria
registriert
#17 | Gesendet: 31 Mai 2009 22:56
Hallo,

also ich verstehe nicht ganz, wieso die Polizei ihn nicht in die Klinik bringt. Wird die Situation ausreichend bedrohlich geschildert? Ich habe mit der Polizei nur positive Erfahrungen gemacht. Wenn ich dort angerufen und die Situation geschildert habe (habe einen psychotischen Freund)......sind die ohne große Diskussionen zu ihm gefahren und haben ihn in die Klinik gebracht - obwohl er nicht total aggressiv und drohend gewesen ist. Aber die haben immer gesagt, sie seien keine Ärzte und könnten die Situation letztlich auch nicht selbst einschätzen....würden aber nicht riskieren wollen, dass etwas passiert. Also bringen sie ihn sicherheitshalber mal in die Klinik.
Grüße
Soria
Autor Laura
registriert
#18 | Gesendet: 31 Mai 2009 23:02
Hallo solaria!

Was die Polizei angeht, die hier am ehesten eingreifen müsste und könnte, so könnte man es, wie Nadja schon vorschlug, mit Druck versuchen. Hier liegt eindeutig Fremdgefährdung vor und wenn sich da der ein oder andere Polizeibeamte vor der Arbeit drücken will: Mal den Punkt Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Tisch bringen und das potenzielle Unglück ausmalen, das eintreten könnte, nur weil da der ein oder andere Polizist in Ruhe Kaffee trinken wollte. Und immer schön den Namen des Polizisten aufschreiben, den man an der Strippe hat!

Viele Grüße

Laura
Autor solaria
registriert
#19 | Gesendet: 1 Jun 2009 19:10
hallöchen,

hab nun die Flucht nach vorne gewählt...im Interessen meiner Freundin...2x Polizei, Krisendienst und SPD haben nichts gebracht...

Hab mich nun direkt an den Innenminister gewandt...und auch gedroht, mich an die Presse zu wenden, denn " Micha" hat noch was anderes gesagt ( hatte ich ganz vergessen):
Er meinte, er finde solche Amokläufe wie in Erfurth und Winnenden ok und würde das auch gerne machen...
Autor Laura
registriert
#20 | Gesendet: 1 Jun 2009 20:25
Hallo solaria!

Das war sehr engagiert und vor allem sehr mutig von Dir, Dich an die politische Ebene zu wenden. Wenn das nicht fruchten sollte, was sollte dann noch fruchten können? Aber dann hättest Du kaum etwas unversucht gelassen.

Um da mal ein positives Beispiel zu nennen: Eine Bekannte von mir, deren Sozialamt wochenlang mit den Zahlungen schlampte und sie ohne mit der Wimper zu zucken mittellos dastehen ließ, marschierte ins Frankfurter Rathaus und verlangte die Oberbürgermeisterin zu sprechen. Dass sie die nicht zu sprechen bekommen würde, war ihr zwar klar, aber sie wollte ihrer Bitte einfach Nachdruck verleihen und energisch auftreten. Ein anderer wichtiger Mann im Rathaus lieh ihr sein Ohr für ihre finanzielle Notsituation und machte ihrem Sozialamt unmittelbar Dampf. Hinterher bekam meine Bekannte Vorwürfe von den Sozialbeamten zu hören, da die sich natürlich nicht gerne von höherer Ebene hatten anmeckern lassen. Aber meine Bekannte zog das nicht runter, da sie wusste, dass sie im Recht war. Sie erwiderte, was sei ihr anderes übrig geblieben, nachdem man ihr auf dem Sozialamt nicht hatte helfen wollen?

Also, ich drücke Euch auf jeden Fall die Daumen!

Viele Grüße

Laura
Autor Paulina
registriert
#21 | Gesendet: 2 Jun 2009 06:56
Hallo

Wenn man in der Psychose Aggressionen zeigt ist man anderen wohl noch mehr als komplett ausgeliefert. Ich kenne eine solche Situation nicht und kann die wirkliche Bedrohung nicht einschätzen. Muss heftig sein. Irgendwie Hilfe zu kriegen scheint dann wohl die wichtigste Lösung zu sein.

Aber hätte es nicht ne Stufe kleiner getan? Innenministerium, Presse? Ist er so kriminell, auch in der nicht akut Phase, dass ihm das nun auf Dauer anhängen kann?
Schade, dass so Institution wie der SPD oder die Polizei so unzuverlässig sind, dass man sich zu solchen Aktionen gezwungen fühlt.

Nunja, Paulina
Autor alextess
registriert
#22 | Gesendet: 2 Jun 2009 07:54 | Edited by: alextess
Hallo solaria,

das mit Deiner Freundin tut mir wahnsinnig leid.

Ein Tip von mir wäre, dass sich deine Freundin an das zuständige Amtsgericht wendet und einen Betreuungsantrag (Zwangseinweisung) wegen Fremdgefärdung stellt.
Das Amtsgericht handelt in der Regel in solchen Fällen relativ schnell. Er kommt dann in eine Klinik für 6 Wochen und erhält einen Betreuer für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.
Den Umfang der Betreuung legt das Amtsgericht in Absprache mit den Angehörigen fest.

Man muss schon unwahrscheinliches Glück haben, wenn sowohl die Polizei als auch der SPD einem in solchen Fällen hilft. Die beiden Institutionen haben es wie mit den 3 Affen - nicht hören, nichts sehen, nichts sagen. Die reagieren erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sind anschließend um beschwichtigende Erklärungen bemüht - ganz in dem Sinne " so schlimm war es doch nicht..."

Ich wünsche deiner Freundin viel Kraft.

LG
Christin
Autor Nadja
registriert
#23 | Gesendet: 2 Jun 2009 08:11
Hallo Alextess,

was hat eine rechtliche Betreuung mit einer Zwangseinweisung zu tun? Man hätte dann nur die Zuständigkeit von den Angehörigen und dem SPD diesem rechtlichen Betreuer zugeschoben. Also es wäre dann Sache des Betreuers, Notarzt und Polizei anzurufen und dafür zu sorgen, dass der Betroffene, wenn nötig per Zwangseinweisung und mit Gewalt, in die Klinik gebracht wird.

Ich finde es in höchstem Maße unfair, über jemanden während einer akuten Psychose eine Betreuung für die nächste 2 Jahre zu verhängen. Der Sohn ist erst im Januar krank geworden, es kann doch sein, dass er nach Zwangseinweisung und Behandlung wieder gesund wird und dann auch einsieht, dass er die Tabletten nicht gleich wieder absetzen darf wie er es das erstemal getan hat. Man lernt schließlich normalerweise aus seinen Fehlern.

Unter rechtlicher Betreuung zu stehen ist höchst demütigend und außerdem muss man das, sobald das Einkommen über Grundsicherungsniveau liegt, selbst bezahlen. Eine Rückzahlungspflicht besteht für die nächsten 10 Jahre, also wenn man innerhalb der nächsten 10 Jahre zu einem höheren Einkommen kommt, bekommt man dann eine horrende Rechnung.
Das sollte man sich doppelt und dreifach überlegen, ob man das jemandem antut, vor allem, wenn er erst seit ein paar Monaten krank ist!

Viele Grüße
Nadja
Autor alextess
registriert
#24 | Gesendet: 2 Jun 2009 11:11 | Edited by: alextess
Hallo Nadja,

grundsätzlich käme an erster Stelle als Betreuer, der nächste Angehörige in Betracht. In der Regel stellt man als Angehöriger keine Rechnung - davon gehe ich mal aus.

Die zwei Jahre sind eine vom Gericht festgelegte Zeit, die man jederzeit auf Antrag wieder aufheben kann.

Ich denke mal, dass die Freundin von Solaria wenig Handlungsspielraum hat, zumal sie ja schon alle anderen Stellen, wie Polizei und SPD vergeblich eingeschaltet hat. Mit den Androhungen vom Sohn sollte man nicht leichtfertig umgehen.

Ich spreche hier aus Erfahrung, da mir gleiches wiederfahren war und mir nur noch den Weg zum Amtsgericht übrig blieb.

LG Christin
Autor Heidi
registriert
#25 | Gesendet: 2 Jun 2009 11:54 | Edited by: Admin
Es ist schlecht, dass er solange ohne Behandlung in diesem Zustand bleibt, das kann sich ungünstig auf den späteren Verlauf der Krankheit auswirken.

Es ist äußerst zweifelhaft, dass ein Zusammenhang zwischen DUP und Prognose besteht. Wird aber immer wieder gern behauptet, warum wohl ?

Aber mal einen Schritt weiter denken: wer ist denn eigentlich der mit dem Problem ? Könnte es gar sein, dass es die Mutter ist ? Eins habe ich gelernt durch Gewalt in der Familie - es gibt einen, der schlägt, und einen, der sich schlagen läßt. Komisch, dass immer der Schläger, der mit dem Problem ist. Die gute Frau sollte ihr eigenes Denken und Handeln überprüfen, statt die Zwangseinweisung zu betreiben und so die paranoide Symptomatik zu fördern.

Heidi


Hallo Heidi,

nach den von Solaria geschilderten Umständen befindet sich die Mutter durch den erkrankten Sohn in einer aktuellen Gefahrensituation.
In solch einer Situation muss eine schnellstmögliche Lösung gesucht werden, um Schaden von Mutter und Sohn fernzuhalten. Die Ursachenforschung muss erst einmal zurückgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
admin
Autor Nadja
registriert
#26 | Gesendet: 2 Jun 2009 12:00 | Edited by: Nadja
Hallo Alextess,

wenn der Angehörige aber dann den Status des rechtlichen Betreuers hat – was wäre anders? Was kann er dann anderes tun, als Notarzt und ggfs. Polizei wegen der Zwangseinweisung zu rufen? Wird man von Notarzt, SPD usw. ernster genommen, wenn man den Status eines rechtlichen Betreuers hat?

Das fände ich ja empörend, aber es ist ja in dieser Sache überhaupt empörend, dass der SPD sich nicht richtig zuständig fühlt. Das wäre ein schwerer Missstand und ein Missbrauch des Betreuungsrechtes, wenn nur wegen einer nötigen Zwangseinweisung eine Betreuung eingerichtet werden müsste.

Bei uns in Leipzig ist das anders. Bei uns sind ein oder zwei Psychiater beim Gesundheitsamt für Zwangseinweisungen zuständig. Die kommen zur Wohnung, reden mit dem Betroffenen, erstellen einen Antrag auf Zwangseinweisung, der ans Vormundschaftsgericht geht (und kommen ggfs. mit der Polizei, falls körperliche Gegenwehr zu erwarten ist). Da muss keine Betreuung eingerichtet werden bloß wegen einer Zwangseinweisung.

So was wird hier nur gemacht, wenn jemand für längere Zeit als unfähig erachtet wird, seine Behördenangelegenheiten zu erledigen, oder wenn jemand in psychisch krankem Zustand unsinnige Geschäfte abschließt usw., so wie es ja eigentlich im Betreuungsrecht vorgesehen ist.

Viele Grüße
Nadja
Autor Nadja
registriert
#27 | Gesendet: 2 Jun 2009 12:34 | Edited by: Nadja
Hallo Heidi,

du schließt immer von dir auf andere. Tut ja jeder erst einmal irgendwie, aber viele Psychose-Betroffene hatten eine normale Kindheit und die Eltern sind daran nicht schuld.

Dieser junge Mann wird wohl schwere Probleme wegen seiner geringen Körpergröße haben, findet nur ganz schwer ne Freundin, wird leicht übersehen und nicht für voll genommen. Nun spielt das ja auch eine Rolle in seinen Wahnvorstellungen.
Solche körperlichen Handicaps können einen depressiv oder auch psychotisch machen, denn man ist ja damit geschlagen und kann nichts dagegen machen. Da kann die Mutter doch nichts dafür.

VG Nadja
Autor alextess
registriert
#28 | Gesendet: 2 Jun 2009 14:23
Hallo Nadja,

wie ich bereits gesagt habe, ist mein Vorschlag der letzte Weg, wenn rein gar nichts mehr geht.

Ihr habt großes Glück, wenn die vorgeschalteten Instanzen, wie der SPD, ihre Arbeit ernst nehmen und versuchen, sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen zu helfen. Find ich super.

Bei uns lag der Fall - ähnlich wie der von Solaria geschilderte. Die Dame vom SPD (ein Landkreis im tiefsten Osten) teilte mir damals mit, dass mein Mann zwar stark psychotisch und gewalttätig ist, aber sie leider nichts tun kann, da ich noch nicht im Krankenhaus liege. (PS... leider behandelt man Rippenbrüche ambulant)??!!
Die Polizei tat leider auch nichts - so dass ich den Weg zum Amtsgericht gegangen bin - wo mir dann unkompliziert geholfen wurde.
Die veranlaßte Betreuung haben wir dann - nach einem 1/4-Jahr wieder aufgehoben.

Bedauerlicherweise ist es so, dass man stark vom Umfeld abhängig ist.

LG Christin
Autor Nadja
registriert
#29 | Gesendet: 2 Jun 2009 15:08
Hallo Alextess,

ist ja schlimm, wie es dir ergangen ist. Naja, die PsychKGs sind ja länderabhängig.

Im PsychKG von Berlin steht drin, dass für Unterbringungen (Zwangseinweisungen) das jeweilige Bezirksamt zuständig ist. Der Gesetztestext ist im Internet vorhanden. Dass dafür eine Betreuung eingerichtet werden müsste, steht da nicht.

VG Nadja
Autor Heidi
registriert
#30 | Gesendet: 2 Jun 2009 15:09
Hi Nadja,

es geht nicht darum, ob etwas in der Vergangenheit schief gelaufen ist, sondern darum, wie die Mutter sich hier und heute behandeln lässt. Also wirklich, wenn ich einen Gast in meine Wohnung aufnehme und der beschimpft mich als Schlampe und bedroht mich, dann war der längste Zeit Gast in meiner Wohnung.

Es gibt keine Rechtfertigung, sich als erwachsene Frau Gewalt auszusetzen, absolut keine. Wenn man das tut, hat man selber ein Problem, das es zu lösen gilt.

Heidi
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