Hallo Solaria,
sehr schlimme Geschichte… aber auch typisch. Vielleicht wird er aber nach dieser zweiten Episode krankheitseinsichtig, denn das muss ja für ihn selbst sehr schlimm sein, sich so verfolgt zu fühlen und selbst die eigene Mutter für Gott weiß wen zu halten, er wird das hoffentlich erkennen und darüber erschrecken, wenn seine Psychose abklingt. Das passiert oft, dass jemand beim ersten Mal die Psychose nicht als wirkliche Krankheit erkennt, sondern es auf besondere Umstände /Stress schiebt, oder anderen die Schuld gibt. Und nach der zweiten Episode erschreckt es einen sehr, dass es doch wieder passiert ist, was man für einen einmaligen „Nervenzusammenbruch“ gehalten hat. Das war bei mir so, und das war bei meiner Schwester so.
Ist er denn wieder in dieselbe Klinik gekommen wie beim ersten Mal? Denn die Vorbereitung der Nachsorge war ja dort nicht besonders gut. Wenn er dann wieder nicht in der Lage ist, auf Behörden zu gehen und sich um eine eigene Wohnung auf Hartz IV-Basis zu kümmern, sollte er für einige Zeit einen rechtlichen Betreuer kriegen, der sich um diese Dinge kümmert. So was kann durch Angehörige, also seine Mutter, beim Vormundschaftsgericht „angeregt“ werden, so nennt sich das. Sie kann aber auch durch die Ärzte in der Klinik beantragt werden.
Es wird dann ein ärztliches Gutachten angefordert und es erfolgt eine Anhörung und Begutachtung des Betroffenen. Die Betreuung kann gerichtlich auch gegen den Willen des Betroffenen verfügt werden, ausreichende Gründe liegen ja vor, wenn er Behördendinge nicht selbst erledigen kann. Leider können die Bearbeitungszeiten für solche Anträge aber lang sein, bei uns jedenfalls kann sich das ein halbes Jahr hinziehen, weil das Gericht überlastet ist.
Haltet die Ohren steif und versucht, die Nerven zu bewahren… es muss wirklich schrecklich sein für deine Freundin…
Viele Grüße,
Nadja |