Volksvertreter, Vertreter des Volkes und der Bürger?
Am vergangenen Donnerstag hielt Herr Zöller, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, eine Rede im Bundestag.
Am 25. Juni erhielt ich von ihm ein Antwortschreiben, auch in Bezug auf meine Internetseite.
Kernsätze des 4-seitigen Schreibens:
"Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich von hier aus nicht prüfen kann, ob der behandelnden Ärztin der Fachklinik bei der Behandlung und der Staatsanwaltschaft Rostock bei den Ermittlungen zum Tod Ihres Sohnes ein Vorwurf zu machen ist."
und:
"Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Teams prüfe ich derzeit umfassend den Handlungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten. Ende des Jahres werden die Ergebnisse dieser Prüfung dann zu einem Diskussionspapier zusammengefasst."
Dazu erhielt ich die Anschrift des Ministeriums für Soziales in MV und die Anschrift einer Selbsthilfegruppe.
Daraufhin verfasste ich diese Antwort:
----- Original Message -----
From: Hagemeister
To: info@patientenbeauftragter.de
Sent: Friday, July 09, 2010 2:10 PM
Subject: Psychiatrie und Justiz in MV
Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Juni 10
Sehr geehrter Herr Zöller,
ich habe Sie gerade im Fernsehen auf Phönix gesehen, ihr Auftritt war sehr souverän, mein Glückwunsch.
Das, was an der Basis tatsächlich geschieht, wird dagegen nicht korrekt und professionell gelöst, sondern mit Lug und Trug versucht man, sich aus der Verantwortung herauszumogen.
Die Behörden in MV sind lange angeschrieben. Dort gibt es nur eine Mauer des Schweigens. Man mogelt aktiv mit. Das trifft selbst für das dortige Justizministerium zu.
Siehe meine Seite
http://psychiatrie.kilu.de/ .
Bei meinem Besuch des DGPPN Kongresses hatte ich auf dem Heimweg die Vorsitzende des Angehörigenverbandes psychisch Kranker mit in meinem Auto; ich habe sie auf dem Rückweg in ihrem Wohnort in Herford abgestzt.
Im Gespräch berichtete sie, sie sei besonders stolz darauf, dass sie sich mit allen Vorstandsmitgliedern der DGPPN dutzte. Bedarf es noch eines Kommentars zur Neutralität auch dieser Person?
Ein Facharzt der Charite in Berlin schrieb mir vor fast einem Jahr:"Es gibt wenigstens Tage, da halte ich die DGPPN für eine kriminelle Vereinigung."
Auch dieser Satz steht seitdem auf meiner Seite im Netz- unwidersprochen, genau so wie der Satz:
"Selbst das Justizministerium in Mecklenburg - Vorpommern lügt! Täterschutz vor Opferschutz / Auch Opfer haben Menschenrechte."
Wie diese Gesellschaft manipuliert, habe ich auf meiner Seite umfassend dargestellt, belegt und anhand der Dokumente auch bewiesen.
Viele Tausende haben inzwischen diese Dokumentation gelesen. Hunderte haben das Geschehen sehr eindeutig kommentiert:
[url=http://www.kompetenznetz-schizophrenie.info/forum/
]http://www.kompetenznetz-schizophrenie.info/forum/
[/url]
Es besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Ich kann ich inzwischen wieder wehren.
Viele andere können das nicht. Wieviele andere Betroffene wurden bisher durch vergleichbare Machenschaften dieser straff organisierten Gesellschaft, der DGPPN, "über den Tisch gezogen"?
Es besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Überprüfen Sie diese nachgewiesenen und bewiesenen Machenschaften in dieser Gesellschaft. Schon viel zu lange wird vertuscht.
Anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben an die Generalbundesanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hagemeister
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Bezug: meine Mail vom 07.07.10
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es richtig, dass eine deutsche Strafverfolgungsbehörde, die über eine Straftat Kenntnis erhält, verpflichtet ist, diesen Hinweisen auch nachzugehen und gewissenhaft zu prüfen?
Ich bitte Sie, meine Eingaben an eine Stelle weiterzuleiten, die tatsächlich unabhängig und sachgerecht vorgeht.
Meiner Meinung nach schließt das die Justizbehörden in Mecklenburg- Vorpommern komplett aus.
Stattdessen müsste zusätzlich die alles andere als objektive Vorgehensweise der Justizbehörden dort überprüft werden
Die anliegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gießen ist auch für den hier angesprochenen Fall von Relevanz.
Auch im vorliegenden Fall in Rostock werden/wurden massive Fehler und nachträgliche Veränderungen der Krankenakte mit Hilfe geneigter Gutachter gezielt vertuscht und so eine Strafvereitelung durchgesetzt.
Dabei hat sich die Staatsanwaltschaft in Rostock sehr kooperativ gezeigt.
Man darf auch nicht vergessen, dass zusätzlich weitere vier Strafanzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in der Klinik in Rostock bei der dortigen Staatsanwaltschaft vorliegen.
Offensichtlich geht man wie bisher mit der gleichen Taktik des Aussitzens in Mecklenburg- Vorpommern vor.
Einige Zeit vor den letzten beiden mir bekannten Todesfällen habe ich den damaligen Minister und heutigen Ministerpräsidenten von Mecklenburg- Vorpommern, Herrn Sellering, schriftlich aufgefordert, endlich tätig zu werden, um zu verhindern, dass es bei den dort herrschenden Verhältnissen in der Klinik dort zu weiteren Todesfällen kommt.
Kann es sein, dass die „Mauer des Schweigens“ in Mecklenburg- Vorpommern, auch in den Justizbehörden, damit im Zusammenhang steht?
Abschließend weise ich noch einmal auf meine umfangreiche Dokumentation im Netz hin, auf der all diese Angaben überprüft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hagemeister
Verwaltungsgericht Gießen 17.11.2009, Presse
Nach dreitägiger Hauptverhandlung hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie für schuldig befunden und zu einer Geldbuße von 12.000 EUR, verbunden mit einem Verweis, verurteilt.
Das Berufsgericht in der Besetzung mit einer Berufsrichterin, der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Gießen Christiane Loizides, und zwei ehrenamtlichen Richtern, die Angehörige des ärztlichen Berufstands sind, war zu der Überzeugung gelangt, dass vier Gutachten, die der beschuldigte Facharzt im Auftrage des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales in Frankfurt am Main erstattet hatte, nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt worden waren, so dass ein Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten, insbesondere auf der Grundlage des § 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen, vorliege.
Auf der Grundlage dieser Gutachten waren eine Finanzbeamtin und drei Finanzbeamte des gehobenen Dienstes (Amtsrat/Amtsrätin), die vormals als Steuerfahnder tätig gewesen waren, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat auf Berufung gegen das Urteil verzichtet. Der Beschuldigte und das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit (als Aufsichtsbehörde für die LÄKH) können innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung beim Landesberufsgericht für Heilberufe bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Az.: 21 K 1220/09 GI.B
Hinweise und Hintergrundinformationen
§ 25 Satz 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen lautet:
Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen.
In diesem Fall wurden dazu noch zahlreiche real existierende belastende Beweise gezielt unterschlagen. Und das kann jedermann auf der Seite
http://psychiatrie.kilu.de/ überprüfen.
Man muss nur lesen können und wollen.